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Produkte zum Begriff Unbezahlt:


  • Werner Bischof. Standpunkt.
    Werner Bischof. Standpunkt.

    2016 hätte der berühmte Schweizer Fotograf Werner Bischof (1916-1954) seinen 100. Geburtstag feiern können. Zu diesem Anlass erscheint ein grosses Buch, das Leben und Schaffen des fotografischen Zeitzeugen aus einer neuen Perspektive erzählt: Erstmals werden neben vielen der weltbekannten Fotoikonen zahlreiche unveröffentlichte Aufnahmen, Zeichnungen, Briefe und Tagebucheinträge aus dem Nachlass präsentiert. Bischofs Lebensgeschichte, sein fotografisches Credo und die Reiseeindrücke werden somit in seinen eigenen Worten nacherzählt.

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  • Ortswechsel PLUS 8 - Standpunkt(e)
    Ortswechsel PLUS 8 - Standpunkt(e)

    Ortswechsel PLUS 8 - Standpunkt(e) , "Standpunkt(e)" ist der vierte Band der erfolgreichen Reihe OrtswechselPLUS. Diese orientiert sich am Lehrplan für Bayern, gibt aber darüber hinaus wertvolle Anregungen für einen kompetenzorientierten Religionsunterricht. OrtswechselPLUS bietet konsequente Orientierung an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, elementare Zugänge zu theologischen Fragestellungen, ungezwungene und unangestrengte Kompetenzorientierung, Denkanstöße statt fertiger Lösungen, starke, oft überraschende Materialien und vielfältige Anregungen zu lebendigem Lernen. Zusätzlich zum Schülerband steht hilfreiches Servicematerial zur Verfügung: ein digitales Schülerbuch sowie ein Lehrerhandbuch mit Kommentaren und Unterrichtsideen inklusive Bildern, Texten und Arbeitsblättern zum Download. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 202006, Produktform: Kartoniert, Redaktion: Gojny, Tanja~Görnitz-Rückert, Sebastian~Grill-Ahollinger, Ingrid~Rückert, Andrea, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Fachschema: Christentum / Unterrichtsmaterial~Religionsunterricht / Schulbuch, Bildungsmedien Fächer: Religion, Fachkategorie: Unterricht und Didaktik: Religion: Christentum~Unterricht und Didaktik: Lehrbücher, Region: Bayern, Bildungszweck: für die Sekundarstufe II~Für das Gymnasium, 9-jährig~für die Sekundarstufe I, Altersempfehlung / Lesealter: 23, Genaues Alter: SEK, Fachkategorie: Religiöse Unterweisung, Religionsunterricht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Claudius Verlag GmbH, Verlag: Claudius Verlag GmbH, Verlag: Claudius, Länge: 259, Breite: 198, Höhe: 15, Gewicht: 501, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Schule und Lernen, Genre: Schule und Lernen, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Schulform: Sekundarschule (alle kombinierten Haupt- und Realschularten), Bundesländer: Bayern, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Schulbuch,

    Preis: 25.00 € | Versand*: 0 €
  • Was bedeutet "unbezahlt"?

    "Unbezahlt" bedeutet, dass keine finanzielle Vergütung für eine erbrachte Leistung oder Arbeit erfolgt. Es kann sich beispielsweise um unbezahlte Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten oder unbezahlten Urlaub handeln. In solchen Fällen wird keine Entlohnung oder Lohnzahlung geleistet.

  • Sind die Einarbeitungstage unbezahlt?

    Die Frage, ob Einarbeitungstage bezahlt werden oder nicht, hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. In einigen Fällen können Einarbeitungstage als Teil der regulären Arbeitszeit betrachtet und entsprechend vergütet werden, während in anderen Fällen sie als unbezahlte Tage gelten können. Es ist wichtig, dies im Voraus mit dem Arbeitgeber zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber mich unbezahlt freistellen?

    Kann der Arbeitgeber mich unbezahlt freistellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter unbezahlt freistellt. Dies kann beispielsweise bei betriebsbedingten Gründen oder einem vorübergehenden Arbeitsmangel der Fall sein. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei gesetzliche Vorgaben einhalten, wie beispielsweise die Ankündigung einer unbezahlten Freistellung und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die unbezahlte Freistellung rechtmäßig ist.

  • Wann darf der Arbeitgeber unbezahlt freistellen?

    Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nur in bestimmten Situationen unbezahlt freistellen. Dazu gehören beispielsweise betriebsbedingte Gründe wie etwa Kurzarbeit oder temporäre Schließungen des Betriebs. Auch bei persönlichen Gründen des Arbeitnehmers, wie etwa unbezahltem Urlaub oder unbezahlter Freistellung zur Kinderbetreuung, kann der Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung gewähren. Es ist wichtig, dass die unbezahlte Freistellung im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgt und nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet wird. Zudem sollte die Vereinbarung über die unbezahlte Freistellung schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

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  • Eine Welt - Eine Moral? Eine kontroverse Debatte.
    Eine Welt - Eine Moral? Eine kontroverse Debatte.

    Angesichts der heutigen globalen Probleme sind weltweite Maßnahmen und Strategien gefordert. Ist die Voraussetzung dafür die Begründung eines Welt-Ethos als legitimatorische Basis und handlungsleitende Norm? Oder ist der faktisch bestehende Ethos-Pluralismus samt seiner konfliktträchtigen Struktur unaufhebbar? Autoren unterschiedlicher Richtungen melden sich in diesem kontroversen Sammelband zu Wort.

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  • Meinung Macht Manipulation - Journalismus auf dem Prüfstand.
    Meinung Macht Manipulation - Journalismus auf dem Prüfstand.

    Vor allem seit Beginn der Pegida-Demonstrationen taucht immer wieder der Vorwurf der Lügenpresse an die etablierten Medien auf. Auch die aktuelle Fake-News-Debatte verweist auf die Glaubwürdigkeitskrise der etablierten Medien und wird von beiden Seiten erstaunlich hysterisch und emotional geführt. Doch was ist der Kern dieses Vorwurfs? Wie ist es um die Qualität des Journalismus wirklich bestellt? Sind Journalisten von oben gesteuert? Michael Steinbrecher geht zusammen mit vierzehn jungen Journalisten der TU Dortmund diesen und weiteren Fragen wohltuend sachlich nach. Sie liefern Fakten zum Verhältnis von Pluralität und Rudel-Journalismus, untersuchen die Berichterstattung zum Thema Rechtsradikalismus und zeigen Wege, wie der Journalismus im digitalen Zeitalter aus der Glaubwürdigkeitskrise finden kann.

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  • Kann mein Arbeitgeber mich unbezahlt nach Hause schicken?

    Kann mein Arbeitgeber mich unbezahlt nach Hause schicken? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer unbezahlt nach Hause schicken, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie beispielsweise Arbeitsmangel oder disziplinarische Maßnahmen. Allerdings muss der Arbeitgeber die arbeitsvertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften einhalten, um sicherzustellen, dass die Maßnahme rechtlich zulässig ist. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.

  • Wie lange kann man sich unbezahlt freistellen lassen?

    Wie lange man sich unbezahlt freistellen lassen kann, hängt von den individuellen Regelungen des Arbeitgebers und den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen zur unbezahlten Freistellung, die beispielsweise eine maximale Dauer vorschreiben. In anderen Fällen kann die Dauer der unbezahlten Freistellung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart werden. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Regelungen und Konsequenzen einer unbezahlten Freistellung zu informieren, um keine rechtlichen Probleme zu riskieren. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall mit dem Arbeitgeber oder einem Rechtsberater Rücksprache zu halten.

  • Sollen Minusstunden aufgrund von Kurzarbeit unbezahlt nachgeholt werden?

    Die Frage, ob Minusstunden aufgrund von Kurzarbeit unbezahlt nachgeholt werden sollen, hängt von den individuellen Vereinbarungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen können Arbeitgeber verlangen, dass Minusstunden nachgeholt werden, während in anderen Fällen die Minusstunden als unbezahlte Freistellung betrachtet werden können. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des Arbeitsvertrags und der Kurzarbeitsvereinbarung zu prüfen oder sich an einen Rechtsberater zu wenden, um eine genaue Antwort auf diese Frage zu erhalten.

  • Was passiert, wenn eine Shein-Bestellung unbezahlt bleibt?

    Wenn eine Shein-Bestellung unbezahlt bleibt, wird Shein wahrscheinlich versuchen, den offenen Betrag einzufordern. Dies kann durch Mahnungen oder den Einsatz von Inkassounternehmen geschehen. Wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel einer Klage oder einem Eintrag in die Schufa. Es ist daher ratsam, offene Rechnungen rechtzeitig zu begleichen, um solche Probleme zu vermeiden.

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